Die Pflegekassen bezuschussen im Rahmen einer Kurzzeitpflege die anfallenden Pflegekosten bei den Pflegegraden 2 bis 5 mit einem Betrag von 1.612 Euro pro Jahr. Zusätzlich steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung.
Fon 0 23 25 - 9126 - 0